Gebührenordnung vom 1. Januar 2026
Die neue Gebührenordnung ist ab dem 1. Januar 2026 gültig. Alle bisherigen Fassungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Beitrags- und Gebührenordnung des PSV Schwerin, Abteilung Schwimmen
Beiträge
1. Beitrag für aktive Schwimmer
• Leistungsgruppen L1 – L4 25,00 Euro pro Monat
• alle anderen aktiven Mitglieder 20,00 Euro pro Monat
• Teilnehmer am Elternschwimmen 10,00 Euro pro Monat
• Geschwisterkinder zahlen 15,00 Euro pro Monat
2. Beitrag Fördermitglieder 5,00 Euro pro Monat
3. Probemitglieder (befristet 4 Monate) 180,00 Euro einmalig
4. Seepferdchenkurs (befristet 3 Monate) 220,00 Euro einmalig
Der Beitrag wird per Lastschrift eingezogen. Der Einzug ist quartalsweise und erfolgt bis zum 15. des jeweils ersten Monats.
Gebühren
1. Aufnahmegebühr 20,00 Euro einmalig
2. Erstregistrierung beim DSV 13,00 Euro einmalig, wird mit dem Antrag vor dem 1. Wettkampf bezahlt
3. Jahreslizenzgebühr beim DSV 32,00 Euro ab AK 12 oder 18,50 Euro bis einschl. AK 11, ist für jeden Wettkampfteilnehmer zu zahlen
Wettkampfkosten
1. Startgelder: Werden je nach Wettkampf und lt. entsprechender Ausschreibung erhoben (ohne Übernachtung und eigener Anreise).
• Diese können nicht rückerstattet werden und sind mit der verbindlichen Anmeldung zum Wettkampf fällig.
• Alle Kosten (inkl. dem Eigenanteil für eine organisierte Übernachtung und/oder Anreise) werden per E-Mail kommuniziert und sollen per Überweisung bezahlt werden.
2. Sonstige Wettkämpfe.
• Hier werden die Kosten für den Wettkampf vor Anmeldung vom Trainer mitgeteilt.
• Übernachtungskosten können nur zurückerstattet werden, wenn eine Stornierung möglich ist.
• Auch hier gilt, dass die Startgelder nicht zurückgezahlt werden können.
Bankverbindung Stand: 2015
Die Bankverbindung des PSV Schwerin Abteilung Schwimmen für Überweisungen und Einzahlungen lautet:
IBAN: DE81 5206 0410 0107 3106 17
BIC: GENODEF1EK1 (enthält keine Null, sondern Buchstabe O)
Kreditinstitut: Evangelische Kreditgenossenschaft (EKK)