Gebührenordnung vom 1. Januar 2019

Die neue Gebührenordnung ist ab dem 1. Januar 2019 gültig. Alle bisherigen Fassungen verlieren damit ihre Gültigkeit.

 

Beitrags- und Gebührenordnung des PSV Schwerin, Abteilung Schwimmen

Beiträge

1. Beitrag für aktive Schwimmer

• Leistungsgruppen L1 und L2 25,00 Euro pro Monat

• alle anderen aktiven Mitglieder 20,00 Euro pro Monat

• Teilnehmer am Elternschwimmen 10,00 Euro pro Monat

• Geschwisterkinder zahlen 15,00 Euro pro Monat

2. Beitrag Fördermitglieder 5,00 Euro pro Monat

3. Probemitglieder (befristet 4 Monate) 180,00 Euro einmalig

Der Beitrag wird per Lastschrift eingezogen. Der Einzug ist quartalsweise und erfolgt bis zum 15. des jeweils ersten Monats.

Gebühren

1. Aufnahmegebühr 20,00 Euro einmalig

2. Erstregistrierung beim DSV 10,00 Euro einmalig, wird mit dem Antrag vor dem 1. Wettkampf bezahlt

3. Lizenzgebühr beim DSV 25,00 Euro pro Jahr, ist für jeden Wettkampfteilnehmer zu zahlen

Wettkampfkosten

1. Startgelder 15,00 Euro pro Wettkampftag bei Wettkämpfen ohne Übernachtung und eigener Anreise.
• Diese können nicht rückerstattet werden und sind mit der verbindlichen Anmeldung zum Wettkampf fällig.

• Die Kosten sollen per Lastschrift eingezogen werden.

2. Sonstige Wettkämpfe.
• Hier werden die Kosten für den Wettkampf vor Anmeldung vom Trainer mitgeteilt.

• Übernachtungskosten können nur zurückerstattet werden, wenn eine Stornierung möglich ist.

• Auch hier gilt, dass die Startgelder nicht zurückgezahlt werden können.

Bankverbindung Stand: 2015

Die Bankverbindung des PSV Schwerin Abteilung Schwimmen für Überweisungen und Einzahlungen lautet:

IBAN: DE81 5206 0410 0107 3106 17

BIC: GENODEF1EK1 (enthält keine Null, sondern Buchstabe O)

Kreditinstitut: Evangelische Kreditgenossenschaft (EKK)